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Auftraggeber/Bestattungspflichtiger
Verstorbene*r
Todeszeitpunkt/Todeszeitraum
Letzter Wohnsitz
Sterbeort
Ehegatte*in bez. eingetragene*r Lebenspartner*in
Zusätzliche Angaben bei aufgelöster Ehe/Lebenspartnerschaft
Angaben zum Verstorbenen
Ich, als Bestattungspflichtiger und als Unterzeichner, gebe der Firma BesterBestatter.de die Vollmacht, die Bestattung für den/die Verstorbene*n durchzuführen. Ich, beauftrage die Firma BesterBestatter.de in meinem Namen Sterbeurkunden zu beantragen und in Empfang zu nehmen, sämtliche Angelegenheiten bei Behörden (Polizei, Standesamt, Krankenhaus sw.) und andere Institutionen rechtsverbindlich zu vertreten. BesterBestatter.de ist berechtigt und beauftragt alle notwendigen Unterlagen und Schritte zur Einäscherung und zur Beisetzung einzuleiten. Ich verpflichte mich, die notwendigen Dokumente und Formulare der Firma BesterBestatter.de vorzulegen. Die Firma BesterBestatter.de ist berechtigt Untervollmachten zu erteilen.
Ich bestätige auch hiermit, dass ich die Gesamtkosten der Einäscherung und der Bestattung übernehmen werde. Für die Bestattungskosten hafte ich persönlich, unabhängig von der Nachlasslage. Mir ist bekannt, dass die Anträgeauf Leistung Dritter, insbesondere, öffentliche Leistungen nach SGB der persönlichen Antragstellung bedürfen. Ich verpflichte mich, diese fristgerecht zu stellen. Und mit meiner Unterschrift bestätige ich zusätzlich, dass ich die Daten-Schutzinformation und die AGB‘s der Firma BesterBestatter.de gelesen und diese akzeptiert habe.
Ich stimme ausdrücklich zu, dass das genannte Bestattungsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Durch diese Zustimmung und Erteilung des Auftrages ist mir bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht verliere. BesterBestatter.de ist berechtigt eine Abschlagsrechnung zu stellen.
am besten per “Einwurfeinschreiben“ an:
Adresse des zuständigen Standesamtes(Sterbeort) teilen wir Ihnen mit!
Gültiger Personalausweis oder Reisepass alternativ eine erweiterte Meldebescheinigung, bei ausländischer Staatsangehörigkeit immer der Pass und ein gültiger elektronischer Aufenthaltstitel.
Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister. Bei ausländischen Geburtsurkunden wird zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung benötigt, es sei denn die Geburtsurkunde ist mehrsprachig ausgestellt.
Verheiratet: Zusätzlich Bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde. Bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches. Bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und die Geburtsurkunde des Ehegatten. Alternativ ist ein beglaubigter Eheregisterauszug ausreichend. In allen Fällen gilt, sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, so werden alle Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung benötigt.
Geschieden: zusätzlich Bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk. Bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Wurde die Ehe im Ausland geschieden bedarf es ggfs. einer besonderen Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe.
Verwitwet: Zusätzlich Bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten. Bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Vermerk über den Tod des Ehegatten. Bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten.
Die/Der Verstorbene hatte eine Lebenspartnerschaft gegründet: Zusätzlich Lebenspartnerschaftsurkunde und ggfs. eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Die Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person wurde aufgelöst: Zusätzlich Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde des Lebenspartners/der Lebenspartnerin oder Auflösungsurteil mit Rechtsvermerk ggfs.eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Ein Ehegatte wurde für Tod erklärt: zusätzlich Wurde ein Ehegatte bereits für Tod erklärt, so muss die Heiratsurkunde und der Gerichtsbeschluss über die erfolge Todeserklärung vorgelegt werden.